
Ab dem 27. Mai 2025 will Meta öffentlich geteilte Inhalte auf Facebook und Instagram – etwa Posts, Kommentare, Fotos oder Bildunterschriften – für das Training eigener KI-Modelle nutzen. Das betrifft alle vergangenen und zukünftigen öffentlichen Inhalte von Nutzer:innen aus der EU. Wie funktioniert der Widerspruch dagegen?
Meta stützt sich auf ein berechtigtes Interesse an der Verwendung der Nutzerdaten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ein Widerspruch ist möglich und wird von Datenschutzexpert:innen und Verbraucherorganisationen empfohlen.
Argumente für einen Widerspruch
- Auch öffentliche Inhalte können personenbezogene und sensible Daten enthalten, wie etwa Namen und Religionszugehörigkeit.
- Das Opt-out-Modell widerspricht der in der EU üblichen Praxis, bei sensiblen Daten die vorherige Zustimmung (Opt-in) einzuholen.
- Vertrauen, Respekt und Datenschutz sind hohe Werte in der Erwachsenenbildung. Im Sinne der Glaubwürdigkeit und Vorbildwirkung ist ein Widerspruch daher ratsam.
Konkrete Schritte
Die folgenden Links führen nach dem Login direkt zum Privacy Center:
- Facebook: www.facebook.com/privacy/genai
- Instagram: www.privacycenter.instagram.com
Mit Klick auf das Wort „widersprechen“ (blau, im Fließtext) gelangt man zum Widerspruchsformular. Dort ist nur die Mailadresse auszufüllen, das Feld „Begründung“ kann freigelassen werden.
Wer will, dass der Widerspruch auch für vergangene Inhalte gilt, muss das bis 26. Mai 2025 erledigen.
Sicherheitshalber empfiehlt sich ein Screenshot vom Einspruch.
Hinweis
Die rechtliche Bewertung des Meta-Vorgehens ist noch nicht abgeschlossen. Die Datenschutzorganisation noyb und Konsumentenschützer haben rechtliche Schritte eingeleitet. Es ist möglich, dass Gerichte die Nutzung öffentlicher Inhalte für KI-Training in Zukunft einschränken oder untersagen. Ein Widerspruch ist dennoch aktuell der wirksamste Schutz.